Aufgaben und Ziele des Pfarrgemeinderats

Bereits in den Briefen des Paulus an die Gemeinden fordert dieser von den Christen, dass sie sich als Gemeinde selbst organisieren und Verantwortung für Glauben und Gemeindeleben übernehmen. Seiner Überzeugung nach haben alle Getauften die Befähigung und den Auftrag, an der Gestaltung der Gemeinde mitzuwirken.

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 - 1965) wurde eine Bewegung in Gang gesetzt, die das Verhältnis von Kirche und Welt veränderte und insbesondere den Laien eine bedeutsame Mitwirkung in vielen kirchlichen Gremien ermöglichte.

Der Pfarrgemeinderat als wesentliches Element der Laienverantwortung nimmt unterstützend mit dem Pfarrer die Leitung der Gemeinde wahr. Er hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend und beschließend mitzuwirken.
Seinen Wählerauftrag sollte er dahingehend verstehen, eine lebendige und einladende Gemeinde zu ermöglichen, in der sich ihre Mitglieder zu Hause fühlen. Daher sollte er auch Bindeglied sein zwischen den unterschiedlichen kirchlichen Gruppen und Kreisen und deren Anliegen und Bedürfnisse stets in der Arbeit mit berücksichtigen.

Eine besondere Herausforderung der Pfarrgemeinderäte wird in Zukunft darin bestehen, sich mit der Organisation und Gestaltung der Seelsorgeeinheiten auseinander zu setzen. Modelle der Kooperation und Kommunikation, die die eigene Gemeindeidentität so weit als möglich bewahren, werden zu entwickeln sein.

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Pfarrgemeinde Herz Jesu
Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 9
33335 Gütersloh
Tel. (0 52 41) 7 76 46

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