Bereits in den Briefen des Paulus an die Gemeinden
fordert dieser von den Christen, dass sie sich als Gemeinde selbst
organisieren und Verantwortung für Glauben und Gemeindeleben übernehmen.
Seiner Überzeugung nach haben alle Getauften die Befähigung und den
Auftrag, an der Gestaltung der Gemeinde mitzuwirken.
Mit dem Zweiten
Vatikanischen Konzil (1962 - 1965) wurde eine Bewegung in Gang gesetzt,
die das Verhältnis von Kirche und Welt veränderte und insbesondere den
Laien eine bedeutsame Mitwirkung in vielen kirchlichen Gremien
ermöglichte.
Der Pfarrgemeinderat als wesentliches Element der
Laienverantwortung nimmt unterstützend mit dem Pfarrer die Leitung der
Gemeinde wahr. Er hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde
betreffen, beratend und beschließend mitzuwirken. Seinen Wählerauftrag
sollte er dahingehend verstehen, eine lebendige und einladende Gemeinde zu
ermöglichen, in der sich ihre Mitglieder zu Hause fühlen. Daher sollte er
auch Bindeglied sein zwischen den unterschiedlichen kirchlichen Gruppen
und Kreisen und deren Anliegen und Bedürfnisse stets in der Arbeit mit
berücksichtigen.
Eine besondere Herausforderung der Pfarrgemeinderäte
wird in Zukunft darin bestehen, sich mit der Organisation und Gestaltung
der Seelsorgeeinheiten auseinander zu setzen. Modelle der Kooperation und
Kommunikation, die die eigene Gemeindeidentität so weit als möglich
bewahren, werden zu entwickeln sein. |